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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Wird der Arbeitgeber bei einem Kredit informiert?

    Ja, in der Regel wird der Arbeitgeber informiert, wenn ein Mitarbeiter einen Kredit beantragt. Dies geschieht meist im Rahmen der Bonitätsprüfung, um sicherzustellen, dass der Kreditnehmer über ein regelmäßiges Einkommen verfügt. Die Bank kann den Arbeitgeber kontaktieren, um Informationen über das Beschäftigungsverhältnis und das Einkommen des Antragstellers zu erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Bank den Arbeitgeber nur über den Kredit informiert, wenn der Kreditnehmer dem ausdrücklich zustimmt oder wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. In einigen Fällen kann es auch sein, dass der Arbeitgeber als Bürge für den Kredit des Mitarbeiters fungiert.

  • Wird bei einem Kredit der Arbeitgeber kontaktiert?

    Bei einem Kreditantrag wird in der Regel der Arbeitgeber nicht direkt kontaktiert. Die Kreditgeber prüfen jedoch die Bonität des Kreditnehmers, was auch Informationen über das Arbeitsverhältnis beinhalten kann. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber kontaktiert wird, um die Angaben des Kreditnehmers zu überprüfen. Dies geschieht jedoch meist nur bei größeren Kreditbeträgen oder speziellen Kreditarten. Es ist wichtig, ehrliche Angaben im Kreditantrag zu machen, um Probleme zu vermeiden.

  • Warum kommt das Geld vom Arbeitgeber bei der ING Bank sehr spät an?

    Es gibt verschiedene mögliche Gründe, warum das Geld vom Arbeitgeber bei der ING Bank möglicherweise spät ankommt. Es könnte an Verzögerungen bei der Überweisung seitens des Arbeitgebers oder bei der Verarbeitung der Zahlung durch die Bank liegen. Es ist auch möglich, dass es technische Probleme gibt, die zu Verzögerungen führen können. Es wäre ratsam, sich direkt an die ING Bank zu wenden, um weitere Informationen zu erhalten und das Problem zu klären.

  • Kann der Arbeitgeber Geld zurückverlangen?

    Kann der Arbeitgeber Geld zurückverlangen, das er einem Mitarbeiter bereits ausgezahlt hat? Dies hängt von den Umständen ab. Wenn es sich um eine versehentliche Überzahlung handelt, kann der Arbeitgeber in der Regel das Geld zurückfordern. Allerdings muss er dies innerhalb einer bestimmten Frist tun und den Mitarbeiter darüber informieren. Wenn der Mitarbeiter das Geld bereits ausgegeben hat und nicht in der Lage ist, es zurückzuzahlen, kann dies zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Es ist daher ratsam, im Falle einer Überzahlung rechtzeitig mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren und gemeinsam eine Lösung zu finden.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


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    Bolero Sneeze Guard mit Zahlung Serving Hatch

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    SUMUP Solo EC- und Kredit- Kartenterminal

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  • Bürostempel "Zur Zahlung angewiesen" - Dormy Imprint 12 oder Textstempel
    Bürostempel "Zur Zahlung angewiesen" - Dormy Imprint 12 oder Textstempel

    Buchhaltungsstempel Selbstfärber oder Holzstempel stabil und handlich Kleiner Stempel - große Hilfe in jeder Buchhaltung! Der Stempel "Zur Zahlung angewiesen" kann schnell und präzise auf das gewünschte Dokument gestempelt werden. Er ist ein praktischer Helfer im Alltag und darf in keinem Büro fehlen! Sie können zwischen dem klassischen Holzstempel und dem praktischen Selbstfärber wählen, der Stempel hat eine Abdruckgröße von 47x18 mm und ein schwarzes Kissen (Selbstfärber).

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  • Geld (Engelhorn, Marlene)
    Geld (Engelhorn, Marlene)

    Geld , "Es ist wichtig zu verstehen, worum es bei politischer Vermögensverteilung geht: Recht, Macht und Ressourcen. Dass diese Verteilung transparent und demokratisch stattfinden sollte, muss außer Frage gestellt werden. Vermögensungleichheit zerreißt das Miteinander." Zaster, Moneten, Knete, Marie: Wer Geld hat, redet nicht darüber; wer es nicht hat, jagt einem meist unerreichbaren Heilsversprechen hinterher. Immer jedoch geht Geld mit Macht Hand in Hand und ist oft ein Mittel, um Beziehungen zu führen, ohne sich auf Augenhöhe auf diese einlassen zu müssen. Nicht umsonst heißt es oft: Wer das Gold hat, macht die Regel. Warum eigentlich? Marlene Engelhorn tut etwas, was so einigen Schweiß auf die Stirn treibt: Als Erbin eines beträchtlichen Vermögens redet sie über Geld - und besteht darauf, dass wir alle es tun. Wie viel ist genug? Was ist das gute Leben für alle? Wie wollen wir teilen? In wessen Händen liegt das Recht, zu entscheiden? Wenn wir nachhaltige Antworten wollen, müssen wir uns persönlich sowie gesellschaftlich damit auseinandersetzen, was Geld eigentlich ist. Ein Druckmittel? Eine sichere Bank? Ein erstrebenswertes Ziel oder der direkte Weg ins Verderben? Marlene Engelhorn seziert mit spitzer Feder unser Verhältnis zu Geld - und entwirft eine Vision, die zeigt, dass gerechte Umverteilung nur demokratisch wirken kann. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 20220926, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: übermorgen##, Autoren: Engelhorn, Marlene, Seitenzahl/Blattzahl: 176, Keyword: Erbe; Erbschaft; Erbschaftssteuer; Millionairs for Humanity; Reichtum; Umverteilung; Umverteilungspolitik; Vermögen; Vermögenssteuer; Verteilung; taxmenow, Fachschema: Diskriminierung, Fachkategorie: Soziale Diskriminierung und soziale Gleichbehandlung, Thema: Auseinandersetzen, Text Sprache: ger, Originalsprache: ger, Verlag: Kremayr und Scheriau, Verlag: Kremayr & Scheriau, Breite: 130, Höhe: 22, Gewicht: 304, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: ÖSTERREICH (AT), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0020, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 747102

    Preis: 20.00 € | Versand*: 0 €
  • Warum muss ich bei einem Kredit den Arbeitgeber angeben?

    Bei einem Kreditantrag wird oft nach dem Arbeitgeber gefragt, um die Bonität des Antragstellers zu überprüfen. Der Arbeitgeber gibt Auskunft über das Einkommen und die Beschäftigungsdauer, was wichtige Informationen für die Kreditvergabe sind. Zudem dient die Angabe des Arbeitgebers als Sicherheit für den Kreditgeber, da ein regelmäßiges Einkommen aus einer festen Anstellung die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers erhöht. Letztendlich hilft die Angabe des Arbeitgebers dem Kreditgeber, das Risiko einer Kreditvergabe besser einschätzen zu können.

  • Wie lange darf Arbeitgeber Geld zurückfordern?

    Wie lange darf Arbeitgeber Geld zurückfordern? Arbeitgeber können in der Regel bis zu drei Jahre rückwirkend zu viel gezahltes Gehalt oder sonstige Leistungen zurückfordern. Dies ergibt sich aus der Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es in einigen Fällen auch spezielle gesetzliche Regelungen oder tarifvertragliche Bestimmungen geben kann, die die Verjährungsfrist verlängern oder verkürzen. Arbeitgeber sollten daher im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass sie ihre Ansprüche fristgerecht geltend machen können.

  • Wann bekommt Arbeitgeber Geld von Krankenkasse?

    Arbeitgeber erhalten Geld von der Krankenkasse, wenn sie ihren Arbeitnehmern während einer Krankheitsphase Krankengeld zahlen. Dies geschieht in der Regel nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Die Krankenkasse erstattet dem Arbeitgeber dann einen Teil der Kosten, die er für das Krankengeld aufgewendet hat. Die genauen Modalitäten und Voraussetzungen für die Erstattung sind gesetzlich geregelt und können je nach Krankenkasse variieren. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die erforderlichen Unterlagen und Nachweise korrekt einreichen, um die Erstattung zeitnah zu erhalten.

  • Kann der Arbeitgeber Geld zurück verlangen?

    Kann der Arbeitgeber Geld zurück verlangen, das er einem Arbeitnehmer bereits ausgezahlt hat? Dies hängt von den Umständen ab. Wenn es sich um eine versehentliche Überzahlung handelt, kann der Arbeitgeber in der Regel eine Rückzahlung verlangen. Allerdings muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass es sich tatsächlich um eine Überzahlung handelt. In einigen Fällen kann der Arbeitnehmer auch in Raten zurückzahlen, wenn eine sofortige Rückzahlung nicht möglich ist. Es ist wichtig, dass beide Parteien versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, um Streitigkeiten zu vermeiden.

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